Vertrauliche Spurensicherung SGB V

Seit dem 01.03.2020 regelt das SGB V:
§ 27 (1) SGB V . "Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können". §132k SGB V benennt Eckpunkte der Umsetzung.
Erklärung des S.I.G.N.A.L. e.V. zur Verbesserung der Versorgungssituation nach sexualisierter Gewalt. Die Erklärung wird von bedeutsamen Akteur*innen der Gesundheitspolitik und -versorgung sowie des Hilfesystems mitgetragen.
Forderungspapier des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) zur medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt. Die Forderungen werden auch aus dem Gesundheitsbereich mitgetragen.
Mit Stand August 2021 sind die gesetzlichen Regelungen noch in keinem Bundesland umgesetzt.
In einigen Bundesländern liegen jedoch Stellungnahmen, Positionspapiere oder Empfehlungen zur Umsetzung vor. Autor*innen sind überwiegend Vertreter*innen von Fachberatungsstellen, Rechtsmedizin und Gesundheitswesen.
Folgende Unterlagen sind für uns derzeit verfügbar. Wir bemühen uns die Unterlagen bzw. Links kontinuierlich zu ergänzen.
In vielen Bundesländern existieren Projekte und Kontaktstellen zur vertraulichen oder anonymen Spurensicherung (und medizinischen Akutversorgung) nach sexualisierter Gewalt. In der Regel sind diese auch in die Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung (§132k SGB V) involviert und/oder verfügen über Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Bundesland.
Wir sind bemüht eine Liste aller Kontaktstellen zusammen zu stellen. Wir freuen uns über diesbezügliche Informationen: info@signal-intervention.de
Baden-Württemberg:
Nicht bekannt
Bayern:
Nicht bekannt
Berlin:
S.I.G.N.A.L. e.V.,
info@signal-intervention.de,
https://www.signal-intervention.de/
Brandenburg:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/frauen/frauen-vor-gewalt-schuetzen/hilfe-nach-vergewaltigung/
Bremen:
GesundheitNord Klinikverbund Bremen und Notruf Bremen
info@notrufbremen.de
https://www.notrufbremen.de/WordPress_01/meetup/anonymen-spurensicherung-nach-sexualstraftat/
https://www.gesundheitnord.de/anonymespurensicherung.html
Hamburg:
Nicht bekannt
Hessen:
Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt / Medizinische Soforthilfe nach sexualisierter Gewalt
info@frauennotruf-frankfurt.de
https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/
Mecklenburg-Vorpommern:
Nicht bekannt.
Niedersachsen
Netzwerk Pro Beweis / medizinische Hochschule Hannover
probeweis@mh-hannover.de
https://www.probeweis.de/
Nordrhein Westfalen:
Ministerium für u.a. Gleichstellung
https://www.mhkbg.nrw/themen/gleichstellung/exitnrw/unterstuetzung-fuer-frauen/anonyme-spurensicherung
Beispiel Bonn/Rhein-Sieg: Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V.,
info@beratung-bonn.de, https://beratung-bonn.de/projekte/anonyme-spurensicherung/
Rheinland-Pfalz:
Nicht bekannt
Saarland:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie / Vertrauliche Spurensicherung
k.weindel@soziales.saarland.de
https://www.saarland.de/msgff/DE/portale/familiegleichstellung/famileleistungenaz/frauengleichstellung/vertraulichespurensicherung/vertraulichespurensicherung.html
Sachsen:
Bellis e.V.
kontakt@bellis-leipzig.de
https://bellis-leipzig.de/
Sachsen-Anhalt:
Nicht bekannt
Schleswig-Holstein:
Rechtsmedizinische Ambulanz Schleswig-Holstein
https://www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de/
Thüringen:
Nicht bekannt
Übersicht: Angebote Vertraulicher Spurensicherung in Deutschland
https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/haeusliche-und-sexualisierte-gewalt/unterstuetzung-fuer-betroffene/anonyme-spurensicherung
Den aktuellen Stand der Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt und bestehende Herausforderungen bzw Problematiken hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in einer umfangreichen bundesweiten Analyse (2020) beschrieben. Die Analyse nimmt Bezug auf die Vorgaben der "Istanbul Konvention", insbesondere Artikel 25. Zur Veröffentlichung der Analyse erfolgte eine Online-Konferenz. Alle Unterlagen finden Sie auf der Website des DIMR.
Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) hat auf Bitte des S.I.G.N.A.L. e.V. eine fachliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der vertraulichen Spurensicherung und Dokumentation verfasst: Gibt es aus rechtsmedizinischer Sicht Gründe für eine Einschränkung des Zugangs zum Angebot? Sollte das Angebot auch bei Verdacht auf KO-Tropfen bzw. Erinnerungslücken an die Tat erfolgen? Wir bedanken uns bei der DGRM und insbesondere bei Frau Prof. Dr. Ritz-Timme für die Stellungnahme, die hoffentlich bundesweit zur weiteren Verbesserung der Versorgung und Umsetzung von §27/§132k SGB V beiträgt.