Vertrauliche Spurensicherung nach sexueller Gewalt/Vergewaltigung

Akteur*innen / Ansprechpartner*innen in den Bundesländern

In vielen Bundesländern existieren Projekte und Kontaktstellen zur vertraulichen oder anonymen Spurensicherung und ggf. auch zur medizinischen Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt. In der Regel sind diese auch in die Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung (§132k SGB V) involviert und/oder verfügen über Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Bundesland.
Wir sind bemüht eine Liste aller Kontaktstellen zusammen zu stellen und stets aktuell zu halten. Bitte informieren Sie uns über Neuigkeiten und Veränderungen: info@signal-intervention.de
Sofern uns für die Bundesländer keine Kontaktstellen vorliegen, haben wir in der folgenden Liste Informationen zum Hilfenetz im jeweiligen Bundesland eingestellt (z.B. Mecklenburg Vorpommern).

Baden Württemberg:
Gewaltambulanz Heidelberg und Stuttgart
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/rechts-und-verkehrsmedizin/leistungsspektrum/medizin/gewaltambulanz/gewaltambulanz-heidelberg
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/rechts-und-verkehrsmedizin/leistungsspektrum/medizin/gewaltambulanz/gewaltambulanz-stuttgart

Bayern:
Vertrauliche Spurensicherung Mittelfranken
https://www.nuernberg.de/internet/gleichstellung/vss.html
Frauennotruf München
https://frauennotruf-muenchen.de/erste-hilfe-informationen-fuer-betroffene/

Berlin:
S.I.G.N.A.L. e.V.,
info@signal-intervention.de,
https://www.signal-intervention.de/      https://rtb-gesundheit.de

Brandenburg:
Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin 
https://rechtsmedizin.brandenburg.de/blr/de/vertrauliche-spurensicherung/#
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/frauen/frauen-vor-gewalt-schuetzen/hilfe-nach-vergewaltigung/

Bremen:
Notruf Bremen
https://www.notrufbremen.de/projekte/vertrauliche-spurensicherung    
info@notrufbremen.de       
GesundheitNord Klinikverbund Bremen
https://www.gesundheitnord.de/fileadmin/daten/geno_pdf/Folder_Anonyme-Spurensicherung_notruf_HB_2020.pdf

Hessen:
Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt  / Medizinische Soforthilfe nach sexualisierter Gewalt
info@frauennotruf-frankfurt.de
https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/

Mecklenburg Vorpommern:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung; Übersicht Hilfenetz
https://www.aek-mv.de/upload/file/patienten/Informationen/Flyer%20Beratungs-%20und%20Hilfenetz%202017.pdf

Niedersachsen
Netzwerk Pro Beweis / medizinische Hochschule Hannover
probeweis@mh-hannover.de
https://www.probeweis.de/

Nordrhein Westfalen:
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V. Bonn
info@beratung-bonn.de 
https://beratung-bonn.de/projekte/anonyme-spurensicherung/
Opferschutzportal Nordrhein Westfalen:
https://www.opferschutzportal.nrw/themen-von-z/anonyme-spurensicherung-ass

Rheinland-Pfalz:
Frauennotruf Mainz
https://www.frauennotruf-mainz.de/maedchen-frauen/hilfe
Frauennotruf Koblenz
https://www.frauennotruf-koblenz.de/angebote/medizinische-soforthilfe

Saarland:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie / Vertrauliche Spurensicherung
https://www.saarland.de/msgff/DE/portale/familiegleichstellung/famileleistungenaz/frauengleichstellung/vertraulichespurensicherung/vertraulichespurensicherung.html

Sachsen:
Bellis e.V.
kontakt@bellis-leipzig.de
https://bellis-leipzig.de/

Schleswig-Holstein:
Rechtsmedizinische Ambulanz Schleswig-Holstein
https://www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de/

Rechtslage

Seit dem 01.03.2020 regelt das SGB V:
§ 27 (1) SGB V . "Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können". §132k SGB V benennt Eckpunkte der Umsetzung.

Erklärungen und Stellungnahmen zur aktuellen Versorgungssituation

Erklärung des S.I.G.N.A.L. e.V. zur Verbesserung der Versorgungssituation nach sexualisierter Gewalt. "Umfassende medizinische Erstversorgung nach Vergewaltigung gewährleisten. Versorgungslücken schließen!" Die Erklärung wurde von bedeutsamen Akteur*innen des Berliner Gesundheitswesens und des Hilfesystems mitgezeichnet.

Forderungspapier des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)  zur medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt. "Versorgungslücken schließen - medizinische Behandlung nach Vergewaltigung sicherstellen". Die Forderungen werden auch aus dem Gesundheitsbereich mitgetragen.

Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) hat auf Anfrage des S.I.G.N.A.L. e.V. eine fachliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der vertraulichen Spurensicherung und Dokumentation verfasst: Gibt es aus rechtsmedizinischer Sicht Gründe für eine Einschränkung des Zugangs zum Angebot? Sollte das Angebot auch bei Verdacht auf KO-Tropfen bzw. Erinnerungslücken an die Tat erfolgen? Wir bedanken uns bei der DGRM und insbesondere bei Frau Prof. Dr. Ritz-Timme für die Stellungnahme, die hoffentlich bundesweit zur weiteren Verbesserung der Versorgung und Umsetzung von §27/§132k SGB V beiträgt.

Datei

Versorgung MInderjähriger nach sexualisierter Gewalt/Vergewaltigung. Die DGGG hat eine wichtige Stellungsnahme mit allgemeinen und spezifischen Empfehlungen zum Thema veröffentlicht - darunter auch zur vertraulichen Spurensicherung mit/ohne Einbezug der Eltern (2022). Die bereits 2018 vorgelegte Expertise zur Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern wurde berücksichtigt  Stellungnahme DGGG (2022)       Expertise DIJuF (2018)

Den aktuellen Stand der Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt und bestehende Herausforderungen bzw Problematiken hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR)  in einer umfangreichen bundesweiten Analyse (2020) beschrieben. Die Analyse nimmt Bezug auf die Vorgaben der "Istanbul Konvention", insbesondere Artikel 25. 

Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Mit Stand August 2022 sind die o.g. gesetzlichen Regelungen des SGB V in keinem Bundesland umgesetzt.
In einigen Bundesländern liegen allerdings Stellungnahmen, Positionspapiere oder Empfehlungen zur Umsetzung vor.  Autor*innen sind überwiegend Vertreter*innen von Fachberatungsstellen, Rechtsmedizin und Gesundheitswesen. Folgende Unterlagen sind für uns derzeit verfügbar. Wir bemühen uns die Unterlagen bzw. Links kontinuierlich zu ergänzen.