S.I.G.N.A.L.
Intervention im Gesundheitsbereich
gegen Gewalt an Frauen e.V.

 


Der Leitfaden von S.I.G.N.A.L. enthält in einer Kurzfassung die Bausteine der Intervention. Er bietet einen Überblick zu den einzelnen Interventionsschritten, jeder Buchstabe steht für eine Handlung.


S etzen Sie ein Signal: Sprechen Sie die Patientin an.

Viele Frauen, die misshandelt werden, erzählen aus Angst und Scham nicht von sich aus, was ihnen passiert ist. Studien belegen eindrucksvoll, dass Frauen sich öffnen, wenn sie direkt nach möglichen Gewalterfahrungen gefragt werden.
Professionelle sollten signalisieren, dass sie für das Thema Gewalt sensibilisiert sind. Das Gespräch sollte mit einem Statement beginnen, etwa: "Da Misshandlungen an Frauen so häufig vorkommen, haben wir uns entschlossen, routinemäßig danach zu fragen."

I nterview mit konkreten, einfachen Fragen.

Die Befragung der Patientinnen sollte routinemäßig als Standard durchgeführt werden. Generell ist darauf zu achten, dass einfache und direkte Fragen gestellt werden und das Gespräch in einer vertrauensvollen und geschützten Atmosphäre stattfindet. Frauen, die misshandelt wurden und über ihre Gewalterfahrungen sprechen, schämen sich und haben Angst bzw. sind es gewohnt, dass ihnen nicht geglaubt und das Erlebte bagatellisiert wird. Deshalb einige Grundsätze für die Beratung:

Die Patientin bejaht Gewalterfahrungen:
  • Sie muss ermutigt werden, darüber zu sprechen.
  • Behandelnde und Pflegende müssen ihr offen und unvoreingenommen zuhören.
  • Behandelnde und Pflegende müssen ihre Wahrnehmungen unterstützen und bestätigen.

Die Patientin verneint Gewalterfahrungen:
  • Behandelnde und Pflegende müssen sehr bewusst auf Anzeichen von Gewalt achten.
  • Stellen Behandelnde und Pflegende Anzeichen fest, sollten sie dies benennen und spezifische Fragen stellen.
  • Auch wenn die Patientin verneint, sollten Behandelnde und Pflegende ihren Verdacht dokumentieren und Informationen über Hilfsangebote anbieten. Bei Migrantinnen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist eine Sprachmittlerin hinzuzuziehen. In keinem Fall sollten begleitende Männer, Familienangehörige oder Kinder zur Übersetzung herangezogen werden.

G ründliche Untersuchung alter und neuer Verletzungen.
Bei der Untersuchung ergeben sich Anzeichen für Misshandlungen,
  • wenn Verletzungen unterschiedlich alt sind.
    Misshandlungsbeziehungen erstrecken sich häufig über lange Zeiträume und Frauen lassen ihre Verletzungen nicht immer behandeln bzw. dürfen sie nicht behandeln lassen.
  • wenn Verletzungsart und Erklärungen nicht übereinstimmen
  • wenn trotz schwerer Verletzungen erst sehr spät ärztliche Hilfe gesucht wird
  • wenn die Patientin von Depressionen, Selbstmordgedanken oder -versuchen, Beruhigungs- und Aufputschmitteln, Essstörungen und/oder Suchtmittelabhängigkeit berichtet
  • wenn sich die Patientin schon mehrmals ärztliche Hilfe gesucht hat wegen Angst- und Panikattacken
  • wenn sich die Patientin als wenig gesund beschreibt

N otieren und dokumentieren aller Ergebnisse und Antworten.
Dokumentationen sollten besonders unter dem Aspekt der Gerichtsverwertbarkeit verfasst werden, d.h. sie müssen leserlich geschrieben sein und möglichst viele genaue Informationen enthalten:
  • eine detaillierte Beschreibung der physischen wie psychischen Verletzungen sowie der Traumageschichte der Patientin und die wichtigsten Aspekte ihrer sozialen Situation
  • eine detaillierte Beschreibung der physischen Verletzungen mit Anzahl, Größe und Lokalisierung. Die Verletzungen sollten fotografiert werden
  • alle abgegebenen Erklärungen der Patientin (möglichst in Form von Zitaten) über die Ursache der Verletzungen, Tatort und -zeit, den Täter und Zeugen/innen
  • die Einschätzung, ob die Erklärungen der Patientin mit der Art der Verletzung/Symptome übereinstimmen
  • alle Ergebnisse der Untersuchungen und die genaue Diagnose
  • Nennung der Beweismittel (Fotos von Verletzungen sowie Beweismitteln, Kleidungsstücke usw.) und Beschreibung der Beweissicherung
  • Nennung aller involvierten Institutionen, z.B. Polizei, Notarzt/-ärztin

A bklären des aktuellen Schutzbedürfnisses der Patientin.

Die Gefahr, dass Gewalt eskaliert, ist dann am größten, wenn eine Frau ihre Misshandlungen öffentlich macht und/oder sich trennt. Das Ziel jeder Intervention ist Schutz, Sicherheit und die Beendigung von Gewalt. Es ist deshalb wichtig herauszufinden, ob sie Angst hat, nach Hause zurückzukehren und lieber zu einer Freundin bzw. einem Freund, anderen Familienangehörigen oder in ein Frauenhaus möchte. Es ist auch zu erfragen, ob sie unversorgte Kinder zurückgelassen hat. Die betroffene Frau kann ihre Situation selbst am besten einschätzen. Es sollten ihr Schutzmöglichkeiten aufgezeigt werden, aber ihre Entscheidung ist in jedem Fall zu respektieren.
Die Polizei sollte nur auf ihren Wunsch hin eingeschaltet werden.

L eitfaden über Hilfsangebote und Notrufnummer geben.

Der Patientin sollten Telefonnummern und Adressen von Hilfs- und Schutzeinrichtungen angeboten werden. Sie darf aber weder überredet noch gezwungen werden, sie zu nehmen. Sie muss darauf hingewiesen werden,dass es auch gefährlich für sie sein kann, diese mit sich zu tragen.