Nein zur ärztlichen Mitteilungspflicht in Fällen häuslicher und sexueller Gewalt (§294a SGB V)

Initiative zur Abschaffung der ärztlichen Mitteilungspflicht

Initiative zur Abschaffung der ärztlichen Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen in Fällen häuslicher und sexueller Gewalt erfolgreich!
Am 16.2.2017 hat der Bundestag endlich die Änderung des §294a SGB V beschlossen: Die Mitteilungspflicht wurde für Fälle gesundheitlicher Folgen von Misshandlung und sexueller Gewalt an Erwachsenen an die Zustimmung der Betroffenen gebunden. Am 10.4. wurde die Änderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - seit dem 11.4.2017 ist sie gültiges Recht:
Presseerklärung zur Änderung des 294a SGB V:  

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Veröffentlichung der Änderung im Bundesgesetzblatt

Veröffentlichung der Änderung im Bundesgesetzblatt (10.4.2017, S. 10): 

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Im Folgenden finden Sie Unterlagen zum §294a SGB V und zur Initiative die Mitteilungspflicht bei häuslicher und sexueller Gewalt zu ändern: 

Aufruf zur Änderung des §294a SGB V - Im November 2014 haben S.I.G.N.A.L. e.V. und BIG e.V. die Änderung des §294a SGB V gefordert. §294a verpflichtet Ärzte/innen und Psychotherapeuten/innen Krankenkassen mitzuteilen, wenn sie durch Dritte verursachte Gesundheitsschäden behandeln. Für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt sind damit Gefährdungen verbunden. 

Artikel zur Änderung des § 294a SGB V

Artikel zur Änderung des § 294a SGB V in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt bei Erwachsenen:
Gage-Lindner N. (2014), "Verantwortung des Gesundheitssektors für Opfer von Gewalt. Für eine Änderung von §294a SGB V", in: Streit 3/2014: 

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GMK-Beschluss

GMK-Beschluss - Die Gesundheitsministerkonferenz setzte sich in ihrer 88. Sitzung im Juni 2015 für eine Aufhebung der Mitteilungspflicht nach §294a SGB V ein. Beibehalten werden sollte die Mitteilungsspflicht allerdings in Fällen von Gewalt durch Personal in Einrichtungen und Betreuungsdiensten. 
BIG e.V. und S.I.G.N.A.L. e.V. bezogen Stellung zum Beschluss der GMK - die Stellungnahme wurde erneut von vielen Organisationen mitgezeichnet.

Entschließung des Deutschen Ärztetags

Entschließung des Deutschen Ärztetags - Der 118. Deutsche Ärztetag sprach sich 2015 in Frankfurt für eine Abschaffung der ärztlichen Mitteilungspflicht in Fällen häuslicher und sexueller Gewalt aus. 

Stellungnahme des BVF

Stellungnahme des BVF - Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe vortierten im Mai 2016 für die Abschaffung der ärztlichen Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt.